Erziehungsberatung erfolgt informell innerhalb der Familien, fachlich z. B. durch Beratungslehrer der Schulen, professionell und institutionell an dafür spezialisierten
Erziehungsberatungsstellen. Diese heißen heute überwiegend
Erziehungs- und Familienberatungsstellen (EB oder EFB).
Erziehungs- und Familienberatungsstellen
Erziehungs- und Familienberatungsstellen sind spezialisierte Fachberatungstellen in Deutschland, die eine Leistung des Sozialstaates gem. SGB VIII darstellen. Sie stellen pädagogisch-psychologisches Wissen bereit um Kinder, Jugendliche und Eltern und ggf. pädagogische Fachkräfte bei Erziehungsfragen (z. B. 'Wie bereiten wir uns und die Kinder auf eine Elterntrennung vor?') oder Familien- und Schulproblemen (z. B. sehr viel Geschwisterstreit und Aufmerksamkeitsprobleme im Schulunterricht) frühzeitig zu unterstützen.
Es gibt in Deutschland mehr als 1000 Erziehungsberatungsstellen, an denen insbesondere Sozialpädagogen und Psychologen tätig sind.
Erziehungsberatung wird von verschiedenen Beratungsstellen kostenfrei angeboten (z. B. städtische oder kreisangehörige Beratungsstellen sowie Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände). Sie tragen dabei unterschiedlichen Bezeichnungen und Namen wie,
Psychologische Beratungsstelle,
Familienberatungsstelle,
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche o.ä.. Die gesetzliche Grundlage in Deutschland ist der Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung für Eltern gem. SGB VIII im Allgemeinen, und der SGB VIII -Erziehungsberatung- im Speziellen. Ratsuchende Eltern, Kinder und Jugendliche, aber auch Erzieher und Lehrer können sich unmittelbar an eine Beratungsstelle am Ort bzw. in der Region oder im Kreis wenden. Die Beratung ist persönlich, vertraulich, auf Wunsch anonym und kostenfrei.
Ein Schwerpunkt in der praktischen Arbeit ist die Beratung von Personensorgeberechtigten bei Trennung und Scheidung von Eltern und die Beratung von Alleinerziehenden. Häufig wird auch bei auffälligem Sozialverhalten und bei Aufmerksamkeitsproblemen von Kindern Erziehungsberatung in Anspruch genommen. Die Erziehungsberatung ist immer vertraulich; die Berater unterliegen der Schweigepflicht im Sinn des § 203 StGB/Offenbarung von Privatgeheimnissen. Kinder und Jugendliche können sich in Not- und Konfliktlagen auch selbständig an Beratungsstellen wenden, darauf haben sie gem. § 8 (3) SGB III einen Rechtsanspruch darauf. Die Aufgabe "Jugendberatung" ist eigentlich Aufgabe der Jugendarbeit gem. § 11 (3) 6., wird aber dort als "Kann-Bestimmung" geführt und in der Praxis selten umgesetzt; örtliche Jugendhilfedezernenten geben Kostengründe an. Viele EFB stellen auch Spezialhilfen im Kontext Kinderschutz zur Verfügung.
Außerdem bieten viele Erziehungsberatungsstellen präventive Leistungen, wie z. B. Elternabende in Kindertagesstätten oder Elterntraining an. Von den Hilfen zur Erziehung ist die EB ein niedrigschwelliges Angebot, obwohl häufig keine offene Sprechstunden und keine Krisenintervention stattfinden.
1Im Jahr 2004 wurden ca. 300.000 Beratungsfälle gezählt. Seit 1994 entspricht dies einer Steigerung um 41%. Etwa 177.000 Beratungen betrafen Schulkinder im Alter von 6 bis 14 Jahren. Die Hilfe kann Information, Beratung, Psychotherapie und/oder Kooperation mit anderen Einrichtungen umfassen und wird mit den Ratsuchenden unmittelbar vereinbart. Die Erziehungsberatungsstellen erbringen darüber hinaus jährlich mehr als 10.000 Angebote der Familienbildung.
Ausbildung und Fachlichkeit der Erziehungsberatung
Berater in Erziehungs- und Familienberatungsstellen können nur nach mehrjährigen abgeschlossenem Hochschulstudium in einer psychologischen oder sozialwissenschaftlichen Disziplin (z. B. Psychologie, Sozialpädagogik/Sozialarbeit, Erziehungswissenschaft/Pädagogik Heilpädagogik) in einer Beratungsstelle tätig werden. Häufig anzutreffende therapeutische Zusatzausbildungen in der Erziehungsberatung sind Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und Familientherapie. Fachliche Qualitätskriterien werden von der orientierend festgelegt. Die BKE bietet selbst eine vierjährige Weiterbildung zum Erziehungs- und Familienberater an, die Absolventen zur Arbeit in einer Beratungsstelle besonders befähigt
2. Viele Fachkräfte in Beratungsstellen sind zudem in weiteren Verfahren spezialisiert, wie Trennungs- und Scheidungsberatung, Paarberatung, Online-Beratung, Krisenintervention oder Supervision.
Das Gesetz schreibt für die Erziehungs- und Familienberatungsstellen ein multiprofessionelles Team vor, welches sich aus verschiedenen (oben genannten) Fachkräften zusammensetzt. Zum Qualitätsstandard der Erziehungsberatung gehören u.a. regelmäßige Fallbesprechungen der unterschiedlichen Berufsgruppen und Supervisionen durch externe Fachkräfte.
Erziehungsberatung über das Internet
Bereits seit einigen Jahren wird Erziehungsberatung auch als mediengestützte Beratung über das Internet angeboten. Als Standard hat sich dabei eine Form etabliert, bei der Ratsuchender und Beratungsfachkraft direkt über ein sicheres Mailkonto im Internet kommunizieren. So soll gewährleistet werden, das kein Zugriff Dritter auf die Inhalte erfolgt. Seit 2005 gibt es ein bundeszentrales Angebot. Diese Virtuellen Beratungsstellen (VBSt) gehen auf einen Beschluss der Jugendministerkonferenz vom Mai 2003 zurück. Danach soll die VBSt jungen Menschen und Eltern bei Familien- und Erziehungsproblemen Hilfe anbieten, „für die die bestehenden Erziehungsberatungsstellen schwer erreichbar sind oder bei denen Hemmschwellen bestehen, diese Stellen aufzusuchen“. Die Trägerschaft wurde von den Obersten Landesjugendbehörden der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung übertragen. Das Besondere an der Virtuellen Beratungsstelle ist ihre bundeszentrale Arbeitsweise durch Einbindung von ca. 80 Fachkräften aus Beratungsstellen der 16 beteiligten Bundesländer, die in einem virtuellen Team zusammenarbeiten.
Literatur
- Georg Hörmann und Wilhelm Körner (Hrsg.): Einführung in die Erziehungsberatung, Stuttgart 2008
- Andreas Hundsalz, Klaus Menne, Hermann Scheuerer-Englisch (Hrsg.): Jahrbuch für Erziehungsberatung, Bd.8, Weinheim 2010
- Wilhelm Körner und Georg Hörmann (Hrsg.): Handbuch der Erziehungsberatung, Bd.1, Anwendungsbereiche und Methoden der Erziehungsberatung, Göttingen, Bern, Toronto, Seattle 2002
- Wilhelm Körner und Georg Hörmann (Hrsg.): Handbuch der Erziehungsberatung, Bd.2, Praxis der Erziehungsberatung, Göttingen, Bern, Toronto, Seattle 2002
- Andreas Hundsalz: Die Erziehungsberatung: Grundlagen Organisation, Konzepte und Methoden, Weinheim 1995
- Sebastian Braunert und Manfred Günther: Erhebung zur Situation der Erziehungs- und Familien-Beratungsstellen (Rahmenbedingungen, Prävention, Kooperation), Bonn 2005, [http://www.kriminalpraevention.de/images/pdf/dfk_erhebung_familienberatungsstellen_praevention.pdf online] (PDF)
(Web)links
- [http://www.bke.de/ Bundeskonferenz für Erziehungsberatung] - Virtuelle Beratungsstelle der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung
- [http://www.beratung-caritas.de/ Bundesweites Portal für Onlineberatung] inkl. Adressdatenbank aller Caritasberatungsstellen für Erziehungsberatung in Deutschland
- [http://www.evangelische-beratung.info/angebote/erziehungsberatung-familienberatung/ Evangelische Erziehungsberatungstellen in Deutschland] inkl. Onlineberatung
Einzelnachweise
[1] Erhebung zur Situation der Erziehungs- und Familienberatungsstellen: Rahmenbedingungen, Prävention Kooperation http://www.kriminalpraevention.de/publikationen.html Bonn 2005, auf: kriminalpaevention.de am 28. September 2010.
[2] Weiterbildung zum/zur Erziehungs- und Familienberaterin bke http://www.bke.de/virtual/fachkraefte/weiterbildung.html